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Neues bei Fahrerassistenzsysteme (ADAS) mit derzeit bahnbrechende Entwicklungen
EU-General-Sicherheitsverordnung (GSR – Verordnung (EU) 2019/2144)
Seit dem 7. Juli 2026 – also seit gestern – gilt die zweite und letzte Ausbaustufe dieser Verordnung. Das bedeutet: Jedes neu zugelassene Fahrzeug in der EU (nicht nur Neuwagen mit neuer Typgenehmigung) muss diese Systeme nun serienmäßig an Bord haben.
Die bereits zuvor verpflichtenden Systeme sind die digitale "Grundausstattung" der Fahrzeugsicherheit und umfassen:
- Geschwindigkeitsassistent (ISA): Warnt optisch/akustisch oder per Gasdruck-Widerstand bei Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit.
- Notbremsassistent (AEB): Bremst automatisch bei drohenden Kollisionen mit anderen Fahrzeugen.
- Notfall-Spurhalteassistent: Lenkt bei drohendem Verlassen der Fahrspur (z. B. bei Sekundenschlaf) aktiv zurück und kann im Notfall sogar eine Vollbremsung einleiten.
- Müdigkeitswarner: Erkennt fahrige Lenkbewegungen und schlägt eine Pause vor.
- Rückfahrassistent: Warnt vor Hindernissen und Fußgängern beim Rückwärtsfahren (inkl. Kamera oder Sensoren).
- Unfalldatenspeicher (EDR): Die "Blackbox" des Autos, die wenige Sekunden vor einem Unfall Daten wie Geschwindigkeit, Gaspedalstellung und Bremsdruck speichert.
Die zwei NEUEN Systeme (seit 07.07.2026)
1. Ablenkungs-Warnsystem (ADDW):
Eine Kamera im Innenraum beobachtet permanent die Kopf- und Blickrichtung des Fahrers. Erkennt das System, dass der Fahrer wiederholt zur Seite schaut (z. B. zum Smartphone, zum Beifahrer oder zum Navigationsgerät), ertönt ein akustisches Signal und/oder es erscheint ein Warnhinweis im Kombiinstrument.
Anders als der bisherige Müdigkeitswarner, der nur das Lenkradverhalten analysierte, ist das neue Advanced Driver Distraction Warning (ADDW) eine Kamera-Überwachung Ihres Gesichts.
Wie es funktioniert: Eine Infrarotkamera, meist im Lenkrad oder am A-Säulen-Verkleidung, beobachtet in Echtzeit Ihre Kopfhaltung, den Gesichtsausdruck und vor allem Ihre Blickrichtung.
Wann es warnt:
Bei Ablenkung: Schauen Sie länger als 3,5 Sekunden (bei über 50 km/h) auf das Navi, Ihr Smartphone oder zum Beifahrer, löst das System einen akustischen Alarm aus.
Bei Müdigkeit: Erkennt die Kamera häufiges Gähnen oder langes Blinzeln, schlägt sie ebenfalls Alarm.
Datenschutz: Die Kameras zeichnen kein Video auf und speichern keine biometrischen Daten; sie verarbeiten die Bilder nur für den Moment der Warnung.
Praxis-Beispiel: Sie fahren auf der Autobahn und stellen das Radio um. Ihr Blick ist für 4 Sekunden auf den Touchscreen gerichtet. Sofort ertönt ein deutlicher Piepton und eine Meldung im Display, Sie sollen die Straße beobachten. Das System lässt sich zwar für eine Fahrt ausschalten, schaltet sich beim nächsten Motorstart aber automatisch wieder ein.
2. Erweiterter Kopfaufschlagschutz im Frontbereich (Advanced Head Impact Protection):
Hier geht es nicht um die Airbags im Innenraum, sondern um die Außenkarosserie. Die Hersteller müssen die Motorhaube, die Kotflügel und die Scheibenrahmen so konstruieren, dass sie bei einem Aufprall eines Fußgängers oder Radfahrers nachgeben (z. B. durch größere Verformungsräume oder aktive Motorhauben, die sich bei einem Aufprall wenige Zentimeter anheben). Dadurch wird die Aufprallenergie auf den Kopf des ungeschützten Verkehrsteilnehmers deutlich reduziert.
Die Umsetzung: Die Aufprallzonen an der Motorhaube und im Bereich des Windschutzscheibenrahmens wurden vergrößert. Die Hersteller müssen unter der Haube mehr "Knautschraum" (Abstand zum harten Motorblock) schaffen, damit das Blech die Wucht eines menschlichen Schädels weicher abfedern kann. Bei einigen Modellen kommen auch pyrotechnisch aufstellbare Motorhauben zum Einsatz.
Was kommt im Juli 2026 noch hinzu?
Erweitert werden diese beiden Komponenten durch zwei weitere wichtige technische Anpassungen in der Stufe C:
Erweiterter Notbremsassistent (AEBS): Die Systeme müssen nun zwingend eine autonome Notbremsung einleiten können, wenn ungeschützte Verkehrsteilnehmer (speziell Fußgänger und Radfahrer) direkt vor dem Fahrzeug erkannt werden und der Fahrer nicht reagiert.
Spurhalteassistent für alle Lenksysteme: Die Pflicht zur Notfall-Spurkorrektur greift ab sofort ausnahmslos – auch für Fahrzeuge, die noch mit rein hydraulischen statt elektrischen Servolenkungen arbeiten (was vor allem leichtere Nutzfahrzeuge betraf).
Diagnosetechnik Richter GmbH Geschäftsführer Mike Richter
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